Mit freundlicher Genehmigung von Bürgermeister Mönkemeyer veröffentlichen wir hier nachfolgend den Schriftverkehr zwischen ihm und einer Landesbehörde für Straßenbau in Wolfenbüttel.
Anordnung des Schriftverkehrs ist in chronologischer Reihenfolge, beginnend mit dem Brief von Herrn Mönkemeyer an Herrn Jansen.


Freitag, 2. November 2012 20:02

Sehr geehrter Herr Jansen,

ich bin von der Samtgemeindeverwaltung informiert worden, dass Sie bereits am 31.10.12 einen Bewilligungsbescheid über 3.222.000,00 € zum Ausbau des Zellbachs in Form der Mittelmauervariante erteilt haben.
Darf ich fragen, wann die Samtgemeindeverwaltung den betreffenden Antrag gestellt hat?

Außerdem hat mich die Samtgemeindeverwaltung informiert, dass Sie nicht bereit seien, eine Aussage zur grundsätzlichen Förderbarkeit der Erneuerung der Stützmauer an der ehemaligen Bundestraße 241 (jetzt Stadtstraße Zellbach) zu treffen. Dies verwundert mich, da Sie mir bei meinem letzten Gespräch in Wolfenbüttel erklärt hatten, Sie würden die von mir Ihnen übergebene Ausarbeitung von Prof. Driehaus sobald als möglich ihrem fachlich versierten Kollegen zur Prüfung übergeben.
Ich möchte Sie fragen, ob eine Stellungnahme ihres Kollegen inzwischen vorliegt und was Sie besagt?

Angesicht ihrer desolaten Finanzlage ist es der Stadt nicht möglich, eine Planung des Ausbaus des Zellbachs in Auftrag zugeben, bevor nicht eine grundsätzliche positive Entscheidung über die Förderbarkeit der Erneuerung der Stützmauer getroffen worden ist.

Leider ist es mir wegen einer Operation derzeit nicht möglich, die Angelegenheit mit Ihnen persönlich zu besprechen, ich bitte Sie daher um eine Antwort per Email oder Telefon (privat 05323 81900).

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Mömkemeyer

 


Montag, 5. November 2012

Sehr geehrter Herr Mönkemeyer,

zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich folgendes mitteilen :

Am 31.10.2012 endete die von mir für die Bergstadt gesetzte Frist zur Klärung der weiteren Absichten. Mit e-mail vom selben Tag hat die Bergstadt erklärt, an Ihrem Antrag vom 17.05.2011 / 13.09.2011 („Mittelmauer-Variante“), der von mir erstmalig am 10.06.2011 in dieser Form bewilligt wurde, festzuhalten. Einen entsprechenden Fortsetzungsbescheid für diese Lösung habe ich dann ebenfalls am 31.10.2012 erteilt.

Gegenüber dem letzten Gespräch in WF hat sich eine neue Grundlage ergeben. Wie ich inzwischen erfahren habe, werden die Kosten für die „Böschungs-Variante“ auch annähernd die Kosten der „Mittelmauer“ erreichen. Dies bestätigt meine bisher schon vertretene Auffassung, daß die „Mittelmauer“ die wirtschaftlichste und bautechnisch sinnvollste Lösung gegenüber der „Böschungs-Variante“ und auch der „Bestands-Variante“ darstellt. Eben diese Fakten führen auch bei mir dazu, daß ich über die Zugehörigkeit der Stützwand derzeit keine Entscheidung herbeiführen muß, weil aus heutiger Sicht nur die „Mittelmauer“ gefördert werden kann. Nach telef. Rücksprache mit dem juristischen Fachbereich neigt man auch dort dazu, der Ansicht von Dr. Klausing zu folgen. Ich möchte, solange es noch nicht zwingend notwendig ist, keine Entscheidung festzementieren und habe deshalb gebeten, den dort befindlichen Vorgang zunächst ruhen zu lassen.

Persönlich wünsche ich Ihnen gute Besserung und alles Gute.

Herr BGM Lampe und Bauverwaltung erhalten eine Kopie.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Klaus Jansen

 


Dienstag, 6. November 2012

Guten Tag, Herr Jansen,
zunächst vielen Dank für ihre Nachricht und für die guten Wünsche.

Es ist richtig, dass die Böschungsvariante, die von der Mehrheit des Rates und von vielen Teilen der Bevölkerung für richtig und zukunftsweisend angesehen wird, auch nicht (zumindest nicht wesentlich) preiswerter ist als die sog. Mittelmauervariante. Entscheidend ist aber ihre Aussage, dass sie nicht förderfähig sei.
Das ist schwer verständlich, denn in einigen Straßen unserer Stadt hat sich die Bildung einer Böschung zum Ausgleich eines zu starken Quergefälles als praktikabel und optisch sehr gewinnend erwiesen. Beispiele wären die Telemannstraße und der Hohe Weg, um Beispiele zu nennen. Ich meine auch, dass die bei der Böschungsvariante im Mittelabschnitt entstehende Einbahnstraße mit ca. 4000 Kfz/täglich noch eine deutlich höhere Verkehrsbelastung als andere Straßen aufweist, die in unserer Stadt mit GVFG-Mitteln ausgebaut worden sind.
Unter den Stadtstraßen würde die Einbahnstraße im mittleren Zellbach nach der Verkehrsbelastung nur der Osteröder Straße nachstehen. Es gibt in der Stadt also nur eine Stadtstraße, die ein höheres Verkehrsaufkommen aufweist als die Einbahnstraße im mittleren Zellbach. Daraus folgt auch ihre Verkehrsbedeutung für den innerstädtischen Verkehr, für den ÖPNV und für den Anschluss an das überörtliche Straßennetz.

Doch nun zur Mittelmauervariante. Sie wird nicht nur von fast allen Anliegern abgelehnt, sondern auch von der Mehrheit des Rates. Die Mittelmauervariante hat nach Darlegung der Kritiker folgende Nachteile:

1. Sie verschlechtert die Wohnsituation auf der unteren Fahrbahn, weil die schallreflektierende Mauer um ca. 2 Meter an die Häuser heranrückt und die Wohnungen dort dann auch noch den Schall vonn der oberen Fahrbahn direkt in den 1. Stock bekommen. Die jetzt bestehende städtebauliche Fehlentwicklung durch den Leerstand von ca. 3 Häusern und dem Leerstand von mindestens 5 Geschäften wird sich dadurch auf der unteren Seite verstärken.
2. Sie verschlechtert die Wohnsituation auf der oberen Straßenseite, was keiner näheren Darlegung bedarf. Die Wohnsituation ist dort noch intakt und es ist die Befürchtung, dass die Mittelmauervariante auch dort zu einer städtebaulichen Fehlentwicklung führt.

3. Insgesamt gesehen stellt die Mittelmauervariante eine Beeinträchtigung des Stadtbildes unserer Kleinstadt dar. Dies gilt insbesondere für den nördlichen Teil des Zellbachs, also ab Berliner Straße abwärts.

4. Die Straße wird im Winter noch schwerer zu befahren sein als es der Zellbach jetzt ist. Gegenwärtig sind am Zellbach zwei Steilstücke besonders kritisch. Das ist zum einen das steilere Stück vom Kreisel bis etwa zum Geschäft Fahrrad Langer. Hier liegen zahlreiche Fahrzeuge fest, drehen oder stoßen zrück in den Kreisel. Ein anderes Teilstück liegt am südlichen Ende der jetzigen Stützmauer mit der Zufahrt in Richtung Kronenplatz. Durch die Mittelmauervarainte kommen zwei Steilstücke hinzu. Zum einen in Fahrtrichtung Stadtmitte. Es wird durch die Auffahrt zur oberen Fahrbahn ca 20 bis 30 Meter hinter dem schon genannten ersten Steilstück eine neues Teilstück eingerichtet. Die Fahrzeug, die gerade das erste Teilstück überwunden und noch nicht wieder Fahrt aufgenommen haben, stehen nun für einem neuen Steilstück.
Besonders kritisch ist auch der Bereich ab Berliner Straße aufwärts. Die schwierige Einmündung der Berliner Straße erfordert eine Ampelregelung, wenn die Mittelmauervariante realisiert würde. Fahrzeuge, die nach einem Stop an der Ampel in Richtung Kronenplatz weiter fahren wollen, müssten gleich hinter der Ampel den Anstieg auf die obere Fahrbahn schaffen. Dies wird nicht allen gelingen, gleich ob sie vom Kreisel oder aus der Berliner Straße kommen.

5. Es gibt noch einige Kritikpunkte bezüglich der Sicherheit der Fußgänger im nördlichen Bereich und bezüglich des Winterdienstes, insbesondere der Notwendigkeit wie bisher den Schnee am Zellbach abzufahren. Dies geschieht derzeit so, dass die Schneefräse den Schnee auf einen vor ihr fahrenden LKW auswirft. Ist der LKW gefüllt, rückt ein neuer vor, der bislang in einer Schlange von LkWs hinter der Fräse hergefahren ist. Bei einer einspurigen Fahrbahn gibt es dieses Manöver nicht. Wenn der Schnee auf der oberen wie auch auf der unteren Fahrbahn gefräst wird, müsste der zu beladende LKW jeweils auf der anderen Fahrbahn entgegen der Fahrbahn nebenher fahren.

Sie werden nur einwenden, dass dies bei der Böschungsvariante auch wäre. Ich meine, hier bräuchte man den Schnee nicht abzufahren, sondern könnte ihn auf die Böschung auswerfen.

6. Ich meine auch, dass die Mittelmauervariante teurer wird als es 2010 ermittelt wurde. Jeder der Anlieger auf der oberen Seite wird ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren beantragen, um den Zustand seines Hauses vor und nach dem Straßenbau feststellen zu lassen. Die Kosten trägt der Bauträger, also die Stadt. Die reinen Verfahrens- und Gutachterkosten dürften bei 2000,00 bis 3.000,00 € pro Haus liegen, auch wenn keine Schäden eintreten.

7. Wichtig ist auch die Stellungnahme der Kommunalaufsicht. Sie hat Anfang des Jahres erklärt, dass die Stadt nicht in der Lage sei, eine Finanzierung/Zwischenfinanzierung ausfallender oder verspäteter Zuwendung zu leisten. Die Kommunalaufsicht hat uns dringend empfholen, die Baumaßnahme in finanziell überschaubaren und techisch abgeschlossenen Abschnitten zu realisieren.
Eine Abschnittsbildung, die technisch abgeschlossen und finanziell überschaubar ist, ist bei der Mittelmauervariante nicht möglich. Sie muss komplett durchgezogen werden mit einer Bauzeit von knapp drei Jahren.
Einzelne technisch abschließbare und damit auch finanziell überschaubare Bauabschnitte gibt es nur bei der Böschungs- und bei der Bestandsvariante.

8. Die Aussagen ihres Kollegen zur Bewertung der unterschiedlichen Aussagen des Büros Dr. Klausing und des Prof. Driehaus erstaunen mich. Juristische Bewertungen müssen mit Hinweisen auf die Rechtssprechung oder mit Äußerungen anerkannter Authoritäten begründet sein. Eine nicht fachlich begründete Entscheidung ist nichts wert. Ich möchte Sie bitten, mir die Begründung ihres Kollegen zukommen zu lassen, damit der Begründungsgang nachvollzeogen werden kann.
Der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D. Prof. Driehaus hat sein Gutachten anhand der Rechtssprechung erstellt. Die im letzten Schreiben aus dem Büro Dr. Klausing zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes besagt genau das Gegenteil von dem, was Klausings Kollegen daraus interpretieren. Dies war die spontane Äußerung von Prof. Driehaus, der dieses Urteil selber erarbeitet hatte. („Wie kann man das Urteil nur so missverstehen !!).
Im übrigen müsste jeder Jurist zu dem gleichen Ergebnis wie Herr Driehaus kommen. Es handelt sich nicht um ein Problem des Straßenausbaurechtes, sondern um ein einfaches Problem aus dem Sachenrecht des BGB.
Wird eine Straße gegen einen Hang verbreitert, so wird die hinzugekommene Fläche gegenüber dem ursprünglichen Gelände vertieft. Das Gesetz (§ 909 BGB) verpflichtet denjenigen, der diese Vertiefung vornimmt zur Sicherung des oberhalb liegenden Grundstücks. Wenn immer Bundestraßen durch Abgraben eines Hanggrundstückes verbreitert werden, die hinzugenommene Fläche gegenüber dem ursprünglichen Zustand des Geländes vertieft wird, ist demnach der Baulasträger verpflichtet, eine Stützmauer zu erstellen und zu unterhalten. Das ist doch behördliche Praxis in Niedersachsen. Ich denke z.B. an die neue Stützmauer im Zuge der B 64 an der Oberweser.

Wenn also der Zellbach heute noch Bundestraße wäre, müsste die Stützmauer vom Straßenbaulasträger saniert werden. Daher meine Auffassung, dass die Stützmauer zur ehemaligen Bundesstraße und heutigen Stadtstraße Zellbach gehört. Dass Prof. Driehaus aus anderen Gründen, nämlich mit einer Begründung aus dem Beitragsrecht, zu der Auffassung kommt, dass die Mauer kein Bestandteil der oberen Anliegerstraße ist, bestätigt dies nur.

Ich bitte Sie daher, mir die Begründung ihres Kollegen zukommmen zu lassen, damit ich mich damit fachlich auseinander setzen kann.

9. Die Mittelmauervariante mag straßenbautechnisch in einer nicht gebirgigen Gegend mit entspr. guten winterlichen Verkehrsverhältnissen in Ordnung sein. Nach Meinung der Ratsmehrheit ist sie in vieler Hinsicht für uns problematisch und die haushaltsrechliche Genehmigung des Landkreises sehe ich auch noch nicht.
Der Zellbach muss aber saniert werden, so dass ich Sie bitten möchte, ihre Aufassung noch einmal zu überdenken.

Die Samtgemeindeverwaltung und die Ratsfraktionen erhalten eine Durchschrift.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Mönkemeyer

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