Viele kommunalpolitische Entscheidungen werden am Ende im Rat getroffen. Bevor ein Thema dort zur Abstimmung kommt, wird es jedoch häufig bereits in einem Ausschuss beraten.

Ausschüsse dienen vor allem dazu, Anträge, Vorlagen und Sachfragen in kleinerer Runde ausführlicher zu behandeln. Die Ratsfraktionen entsenden dafür bestimmte Mitglieder in die jeweiligen Gremien. Dort können offene Fragen geklärt, unterschiedliche Positionen ausgetauscht und Änderungsvorschläge diskutiert werden.

Das Ergebnis einer Ausschusssitzung ist in vielen Fällen eine Empfehlung an die nachfolgenden Gremien. Die endgültige und rechtlich bindende Entscheidung trifft anschließend in der Regel der Rat. Je nach Angelegenheit können jedoch auch andere Gremien eigene Entscheidungskompetenzen besitzen.

Der Verwaltungsausschuss

Eine besondere Stellung nimmt der Verwaltungsausschuss, kurz VA, ein. Seine Sitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich.

Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere die Vorbereitung der Ratssitzungen. Themen, die später im Rat behandelt werden sollen, durchlaufen häufig zuvor den Verwaltungsausschuss. Dieser gibt dann eine Beschlussempfehlung ab.

Der Verwaltungsausschuss ist allerdings nicht ausschließlich ein vorbereitendes Gremium. In bestimmten Angelegenheiten kann er auch selbst entscheiden. Das betrifft beispielsweise einzelne Personalfragen und weitere Zuständigkeiten, die ihm gesetzlich oder durch den Rat übertragen wurden.

Dem Ausschuss gehören die Bürgermeisterin, Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen sowie weitere gewählte Ratsmitglieder an.

Nach der hier zugrunde gelegten Besetzung verteilen sich die Sitze wie folgt:

  • 4 Sitze für die SPD einschließlich der Bürgermeisterin,
  • 1 Sitz für die Gruppe Glück Auf,
  • 1 Sitz für die CDU und
  • 1 Sitz für die FDP.

Die Fachausschüsse

Neben dem Verwaltungsausschuss gibt es mehrere Ausschüsse, die sich mit bestimmten Themengebieten beschäftigen. Ihre Zuständigkeit lässt sich meist bereits am Namen erkennen.

Die Fachausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich. Für einzelne Tagesordnungspunkte kann jedoch ein nichtöffentlicher Sitzungsteil vorgesehen sein, etwa wenn personenbezogene, vertrauliche oder rechtlich geschützte Angelegenheiten behandelt werden.

In den öffentlichen Sitzungen können Bürgerinnen und Bürger verfolgen, welche Argumente zu einem Thema vorgebracht werden und wie die Ausschussmitglieder darüber abstimmen.

Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitalisierung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitalisierung, kurz FWD, beschäftigt sich unter anderem mit dem städtischen Haushalt, wirtschaftlichen Fragen und der digitalen Entwicklung der Kommune.

Die politische Zusammensetzung lautet nach dem hier dargestellten Stand:

  • 3 Sitze für die SPD,
  • 1 Sitz für die Gruppe Glück Auf,
  • 1 Sitz für die CDU und
  • 2 Sitze für die FDP.

Ausschuss für Jugend, Schule, Sport und Gesellschaft

Im Ausschuss für Jugend, Schule, Sport und Gesellschaft, kurz JuSchuSpoG, werden Themen beraten, die beispielsweise Schulen, Kinder und Jugendliche, Sportangebote oder das gesellschaftliche Zusammenleben betreffen.

Die Sitze sind wie folgt verteilt:

  • 4 Sitze für die SPD,
  • 1 Sitz für die Gruppe Glück Auf,
  • 1 Sitz für die CDU und
  • 1 Sitz für die FDP.

Ausschuss für Bau, Umwelt, Feuerwehr und Stadtentwicklung

Der Ausschuss für Bau, Umwelt, Feuerwehr und Stadtentwicklung, kurz BUFSTA, befasst sich unter anderem mit Bauvorhaben, Planungen, Umweltfragen, dem Brandschutz und der zukünftigen Entwicklung des Stadtgebietes.

Ihm gehören nach der genannten Sitzverteilung an:

  • 4 Mitglieder der SPD,
  • 1 Mitglied der Gruppe Glück Auf,
  • 1 Mitglied der CDU und
  • 1 Mitglied der FDP.

Betriebsausschuss für Abwasserbetrieb und Baubetriebshof

Der Betriebsausschuss, kurz BA, begleitet die Arbeit des Abwasserbetriebs und des Baubetriebshofs. Hier werden insbesondere betriebliche, organisatorische und wirtschaftliche Fragen der kommunalen Einrichtungen behandelt.

Die Zusammensetzung ist:

  • 3 Sitze für die SPD,
  • 1 Sitz für die Gruppe Glück Auf,
  • 1 Sitz für die CDU und
  • 1 Sitz für die FDP.

Wie wird aus einer Ausschussempfehlung ein Beschluss?

Ein Beispiel zeigt den üblichen Ablauf:

Im Ausschuss für Bau, Umwelt, Feuerwehr und Stadtentwicklung verfügt die SPD nach der genannten Zusammensetzung über vier von sieben Sitzen. Stimmen alle vier SPD-Mitglieder für einen Antrag, erreicht dieser bereits im Ausschuss eine Mehrheit – selbst wenn sämtliche übrigen Mitglieder dagegen stimmen.

Damit ist die Angelegenheit jedoch nicht zwangsläufig endgültig entschieden. Der Ausschuss empfiehlt in diesem Fall, den Antrag anzunehmen. Anschließend wird das Thema üblicherweise im Verwaltungsausschuss beraten und danach an den Rat weitergeleitet.

Erst dort findet die abschließende und bindende Abstimmung statt, sofern die Entscheidung nicht in die eigene Zuständigkeit eines anderen Gremiums fällt.

Ausschüsse haben somit durchaus politischen Einfluss: Sie bereiten Entscheidungen vor, setzen fachliche Schwerpunkte und geben Empfehlungen ab. Die endgültige Verantwortung liegt bei vielen wichtigen Themen jedoch beim Rat.

(CZI)